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Gebührenanpassung Feuerungskontrolle

Der Gemeinderat Herrliberg hat mit Beschluss vom 18. Juni 2024 (GRB Nr. 91) eine angepasste Gebühr (Rechtserlass Gebührentarif) «Feuerungskontrolle (Emissionskontrolle)» festgesetzt, welche per 1. Juli 2024 in Kraft tritt.

Der Beschluss sowie die neue Gebühr können auf www.herrliberg.ch/Services/Aktuelles oder www.herrliberg.ch/Politik/Rechtsammlung/6 Finanzen-Steuern-Gebühren eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, innert 30 Tagen schriftliche Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.